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Der Sachverständige für Wohnungseigentum
Zur Begründung von Wohnungseigentum wird ein Nutzwertgutachten benötigt. Dieses Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt und legt fest, welchen Anteil an der gesamten Liegenschaft die einzelnen Eigentumswohnungen haben. Aufgrund dieses Gutachtens wird das Miteigentum als Bruchzahl im Grundbuch eingetragen.
Heute wird auch im privaten Wohnbereich vielfach Wohnungseigentum begründet, wenn in einem Haus mehrere Wohnungen vorhanden sind oder wenn durch Zubau oder Aufstockung eine weitere Wohnung entsteht.
Der Vorteil des Wohnungseigentums auch bei Zwei- oder Dreifamilienhäusern liegt darin, dass jede Wohnung eine eigene Einheit mit eigenem Eigentümer ist und unabhängig vom Rest der Liegenschaft belastet, veräußert oder vererbt werden kann.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen,
fragen Sie mich bitte einfach. |
Die Grundbuchseintragung für Wohnungseigentum sieht etwa so aus:

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